Krankenkassen - Information
Auf Rezept sind Kostenerstattungen möglich
Liegt eine ärztliche Verordnung (Rezept) vom behandelnden Arzt vor, werden die Kosten
teils - oder vollständig übernommen.
Zu beachten ist, das die Krankenkassen verschiedene Rückerstattungsbestimmungen haben.
Liegt eine ärztliche Verordnung (Rezept) vom behandelnden Arzt vor, werden die Kosten
teils - oder vollständig übernommen.
Zu beachten ist, das die Krankenkassen verschiedene Rückerstattungsbestimmungen haben.
Ablauf:
Mit Ihrem Rezept können wir für Sie einen Kostenvoranschlag erstellen, den wir dort einreichen.
Wir erhalten dann die bestätigte Kostenübernahme der Kasse.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.